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Jugendschutz

Ein zentrales Thema unserer Arbeit ist der Jugendschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz im Umgang mit Computer- und Videospielen. Obwohl das Durchschnittsalter der Spieler mit 23 Jahren in den letzten Jahren gestiegen ist, begeistern Computer- und Videospiele nach wie vor auch zahlreiche Kinder und Jugendliche.

Die Industrie setzt sich seit Jahren für einen verantwortlichen Umgang und eine altersgerechte Nutzung von Computer- und Videospielen ein. Aufgrund einer gemeinsamen Initiative der Industrie und des Handels wurde bereits 1994 die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gegründet. Die Industrie lässt seitdem ihre Produkte nach dem Vorbild der Filmwirtschaft unter Jugendschutzgesichtspunkten überprüfen und mit einer entsprechenden Alterskennzeichnung versehen.

Das erfolgreiche Modell hat seit vier Jahren eine gesetzlich verankerte Funktion. Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 ist vorgeschrieben, dass Computer- und Videospiele, sofern sie an Kinder und Jugendliche abgegeben werden sollen, altersgekennzeichnet werden müssen.

Alle eingereichten Spiele werden begutachtet und erhalten eine Alterskennzeichnung durch den Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK, soweit sie den jugendschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Deutschland verfügt über eines der engmaschigsten Systeme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten. Die USK garantiert als Überprüfungsinstanz ein Plus an Sicherheit: Eltern können anhand der Alterskennzeichnung erkennen, welche Spiele für Ihre Kinder geeignet sind.

Weitere Informationen:
Alterskennzeichnung in Europa – PEGI

 

Indizierung
Computer und Videospiele können, sofern sie von der USK keine Alterskennzeichnung erhalten haben, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden. Indizierungsgründe sind vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Inhalte.

Ein indiziertes Spiel darf Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden: Werbung, Rezensionen sowie offener Vertrieb sind gesetzlich untersagt, die Spiele dürfen nur „unter dem Ladentisch“ verkauft werden.

In schwerwiegenden Fällen wie z.B. bei der Verherrlichung von Nationalsozialismus, kann es zu einer Beschlagnahmung der Trägermedien kommen.

Weitere Informationen:
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

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